Zusammenfassung: In vorliegender Information des BMF finden sich mehrere Klarstellungen zur steuerlichen Erfassung jener Auszahlungen der einheitlichen Betriebsprämie, der Zahlungen gemäß Umweltprogramm (ÖPUL) und der Ausgleichszulage, die wegen EU-rechtlicher Vorgaben verspätet erfolgt sind.
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