§ 20 Abs 1 Z 1 EStG
In gegenständlicher Entscheidung stellte sich die Frage, inwieweit die Kriterien für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen zur Anwendung gebracht werden konnten. Im Anlassfall wurden an Angehörige eines der beiden Hälfteeigentümer einer Hausgemeinschaft Wohnungen vermietet.