§ 27 Abs 1 Z 4 EStG
In gegenständlicher Entscheidung äußerte sich der VwGH ua dahingehend, inwieweit im Bereich der außerbetrieblichen Einkunftsarten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen die Erträgnisse aus dem Kapitalstamm steuerlich relevant sind, oder aber der Kapitalstamm selbst (inkl. der Wertsteigerungen und Wertminderungen) bedeutend ist.