§ 4 Abs 7 EStG
In gegenständlicher Entscheidung hatte der VwGH zu beurteilen, inwieweit die Aufwendungen für den Austausch von Fenstern und die Erneuerung des Portals eines betrieblich genutzten Gebäudeteils aktivierungspflichtig waren aufgrund der zeitlichen Nähe zur Anschaffung des Gebäudes.