§ 6 Abs 1 Z 11 lit a UStG
In gegenständlicher Entscheidung befand der VwGH, inwieweit es sich bei Leistungen, die iR der Durchführung sog. "Vermittlungspools" für das AMS erbracht werden, um Tätigkeiten handelt, die denen der öffentlichen Schulen vergleichbar sind.
VwGH 30.6.2010, 2007/13/0019