Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die Frage, mit der das FG Rheinland-Pfalz konfrontiert war, eingegangen, ob die Schätzung eines höheren Umsatzes berechtigt ist, wenn sich aufgrund von statistischen Testverfahren Auffälligkeiten in der Buchführung zeigen. Es wird auch die vergleichbare Ansicht des UFS zu dieser Thematik dargestellt und untersucht, welche Anforderungen an statistische Methoden gestellt werden, damit sie einer Schätzung gemäß BAO zugrunde gelegt werden können.