§ 2 KommStG; § 22 EStG
Im vorliegenden Beitrag wird auf die VwGH-Entscheidung 2011/15/0083 hingewiesen, welche sich mit der Frage befasst, ob Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers für operative Tätigkeiten unter seine Einkünfte nach § 22 Z 2 EStG fallen und demgemäß auch der Kommunalsteuer unterliegen.