Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag befasst sich der Autor mit der Problematik der Erbringung gemeinnütziger Leistungen im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren und beleuchtet insbesondere die Anwendbarkeit des § 3a StVG bei mit Ersatzfreiheitsstrafe sanktionierten Delikten. Er stellt die Thematik anhand zweier Fälle aus der Praxis dar und geht auf verfassungsrechtliche Bedenken ein.