Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag weist auf die UFS-Entscheidung RV/1801-W/11 vom 18.10.2011 hin, welche sich mit den Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten gemäß § 34 Abs 9 EStG befasst.
Rechtsgrundlagen: § 34 Abs 9 EStG