Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag versucht der Autor im Hinblick auf den Antrag des VwGH A 2011/0003 vom 15.9.2011 an den VfGH, die Pauschalierungs-VO als gesetzwidrig aufzuheben, eine Abgrenzung der von der Pauschalierungs-VO erfassten Steuerpflichtigen darzustellen und zu einer sachgerechten Differenzierung zu gelangen. Er geht auf gastgewerbliche Beherbergungsbetriebe sowie auf Gaststättengewerbe ein und untersucht, welche Betriebe die Voraussetzungen für die Anwendung der Pauschalierungs-VO erfüllen.