§ 23 Abs 3 FinStrG
Der VwGH stellte in gegenständlicher Entscheidung ua fest, inwieweit die Verhängung einer Geldstrafe, die im Strafrahmen im unteren Bereich angesetzt ist, Auswirkung auf die Bemessung der Ersatzfreiheitsstrafe mit gleichem Gewicht haben muss.
VwGH 10.5.2010, 2009/16/0147