§ 11a Abs 1 EStG
Der VwGH wiederholte seine ständige Rsp zu der Frage, was unter einer "betriebsnotwendige Einlage" gem § 11a EStG zu verstehen ist. Er stellte ferner fest, ob "kurzzeitige" Einlagen als betriebsnotwendig qualifiziert werden können und, inwieweit es rechtswidrig ist, Einlagen als betriebsnotwendig gem § 11a Abs 1 EStG anzusehen, wenn sie verwendet werden, um einen betrieblichen Fremdwährungskredit abzudecken.