§ 2 Abs 1 FLAG
In gegenständlicher Entscheidung stellte der VwGH ua fest, inwieweit es möglich ist, dass das Bestehen des Familienbeihilfeanspruchs von einem zum anderen Monat anders beurteilt wird. Was ist der gesetzlich festgelegte Anspruchszeitraum für die Familienbeihilfe?