Zusammenfassung: Der VwGH prüfte, ob Versicherungsverträge auf Ableben unter die Bestimmung des § 2 Abs 1 Z 3 ErbStG fallen können.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG
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Zusammenfassung: Der VwGH prüfte, ob Versicherungsverträge auf Ableben unter die Bestimmung des § 2 Abs 1 Z 3 ErbStG fallen können.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG
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