Zusammenfassung: Der VwGH prüfte, ob die bloße Gefährdung der Einbringlichkeit allein die Aussetzung eines Verfahrens rechtfertigt.
Rechtsgrundlagen: § 212a Abs 2 lit c BAO
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Zusammenfassung: Der VwGH prüfte, ob die bloße Gefährdung der Einbringlichkeit allein die Aussetzung eines Verfahrens rechtfertigt.
Rechtsgrundlagen: § 212a Abs 2 lit c BAO
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