Zusammenfassung: Der VwGH prüfte, ob bei der Erstattung der Mineralölsteuer iSd § 5 Abs. 3 MinStG eine Einschränkung auf bestimmte begünstigte Personen zulässig ist und ob bereits die Beschränkung der Antragslegitimation auf Steuerpflichtige als Widerspruch zur RL 2003/96/EG zu werten ist.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs. 3 MinStG; RL 2003/96/EG