Zusammenfassung: Laudacher geht auf die ungleiche Behandlung von inländischen und ins Ausland entsandten Arbeitnehmern ein. Arbeitnehmer, die ins Ausland entsandt werden, können nämlich in Zukunft unter Erfüllung von bestimmten Bedingungen den überwiegenden Teil des Entgelts steuerfrei verdienen, während Arbeitnehmer von Mittel- und Kleinbetrieben, die überwiegend nur im Inland tätig sind, nicht in den Genuss dieses Steuervorteils kommen.