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Fruchtgenuss

RechtsprechungBearb. v. Prof. Gerhard Gaedke, StBSWK 2011, R 35 Heft 20 und 21 v. 15.7.2011

Zusammenfassung: Der VwGH bekräftigte seine bisherige Rechtsprechung, dass die Einräumung eines Fruchtgenussrechts gegen Entgelt eine entgeltliche Nutzungsüberlassung darstellt, die zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führt.

Rechtsgrundlagen: § 28 EStG 1988

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