§ 217 Abs 7 BAO
In gegenständlicher Entscheidung stellte der VwGH fest, unter welcher Voraussetzung von der Festsetzung eines Säumniszuschlags abgesehen werden kann, respektive wann eine Herabsetzung desselbigen möglich ist. Wann liegt kein grobes Verschulden seitens des Abgabepflichtigen vor? Wann ist leichte Fahrlässigkeit anzunehmen, wann nicht?