Zusammenfassung: Welche Folgen hat der Tod eines Dienstnehmers aus Sicht des Abgabenrechts? Was gilt für die Ansprüche des Verstorbenen aus dem laufenden Arbeitsverhältnis (laufender Bezug, Sonderzahlungen, Provisionen, etc.)? Was gilt für sog. beendigungskausale Zahlungen (Abfertigung, Urlaubsersatzleistung, usw.)? Was sollte etwa im Hinblick auf eine seitens des Dienstgebers zur Verfügung gestellte Dienstwohnung, im Hinblick auf eine Witwen-/Waisenpension oder die Veranlagung berücksichtigt werden? Der vorliegende Beitrag von Geiger liefert die Antwort auf vorstehende Fragen.