§ 273 Abs 1 lit b BAO
Der VwGH hatte sich mit Fragen des Berufungsverfahrens zu befassen, wobei sich im Wesentlichen Fragen stellten betreffend die Zurückweisung der Berufung durch die Abgabenbehörde für den Fall, dass davon ausgegangen wird, der Rechtsmittelwerber habe die Berufungsfrist versäumt.