§ 200 Abs 2 BAO
In gegenständlicher Entscheidung sprach sich der VwGH wiederholt dahingehend aus, ob ein endgültiger Bescheid gem. § 200 Abs 2 BAO auch dann ergehen kann, wenn die Erlassung des vorläufigen Bescheides nicht rechtens war.
VwGH 25.11.2010, 2007/15/0061