Der vorliegende Kurzbeitrag informiert über eine im April 2011 ergangene Entscheidung des VwGH, der darin - gleichlautend dem Urteil des UFS vom 25.6.2010 - befand, dass eine zwischen Vater und Sohn getroffene Treuhandvereinbarung (Abtretung von Gesellschaftsanteilen an den Sohn bei gleichzeitiger Zurückbehaltung eines Treuhandanteils im Ausmaß von 1%) missbräuchlich ist, da sie der Vermeidung der GrESt-Pflicht dient.