Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag versucht Wurm zu klären, inwieweit mit Inkrafttreten des BBG 2011 und der damit verbundenen Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen für den Fall, dass es zur Einbringung von sog. "Zwerganteilen" (Anteile einer Kapitalgesellschaft von unter 1 %) kommt, die im außerbetrieblichen Bereich gehalten werden und für die der Bestandsschutz erster oder zweiter Art gilt, dieser "Bestandsschutz" in den Gegenleistungsanteilen an der übernehmenden Körperschaft weiter besteht, oder aber die als Gegenleistung erhaltenen Anteile zwingend in das neue Besteuerungssystem überführt werden müssen. (Mit einem praktischen Fallbeispiel samt Beispielvarianten.)