§ 3a Abs 6 UStG
In der vorliegenden Entscheidung hatte sich der VwGH mit der Frage zu befassen, wo sich der Leistungsort befindet, wenn Planungleistungen für ein Kaufhaus in Russland erbracht werden. Das Höchstgericht stellte klar, inwieweit hierbei dem Ort, an dem der Entwurf der Pläne stattfand, eine Bedeutung zukommt.