§ 8 Abs 1 GrStG
In der vorliegenden Entscheidung stellte sich dem VwGH die Frage der Grundsteuerpflicht für Truppenübungsplätze.
VwGH 16.12.2010, 2008/16/0128
§ 8 Abs 1 GrStG
In der vorliegenden Entscheidung stellte sich dem VwGH die Frage der Grundsteuerpflicht für Truppenübungsplätze.
VwGH 16.12.2010, 2008/16/0128