Zusammenfassung: Der vorliegende Kurzbeitrag informiert über eine Entscheidung des UFS, in der sich die Frage stellte, ob Zahlungen, die vom Käufer an den Eigentümer geleistet werden, um ein in Rohbau befindliches Eigenheim zu erlangen, bzw. zu erreichen, dass das Eigentumsrecht übertragen wird, als Sonderausgaben für die Errichtung des Eigenheims abgesetzt werden können. Der Senat stellte in diesem Zusammenhang auch fest, ob ein Sonderausgabenabzug dann in Frage kommt, wenn der Käufer das Eigenheim in der Folge weiter errichtet.