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Umgekehrte Familienheimfahrten sind keine Werbungskosten - Nur Fahrten vom Beschäftigungsort zum Lebensmittelpunkt werden anerkannt

SteuernMag. Hannes-Michael Saghy, StB, Geschäftsführer einer Steuerberatungs- und UnternehmensberatungsgesellschaftSWK 2011, S 606 Heft 14 v. 10.5.2011

Zusammenfassung: Saghy befasst sich im vorliegenden Beitrag mit einer Entscheidung des BFH aus dem Februar 2011, in der sich die Frage stellte, ob auch Fahrten vom Familienwohnsitz zum Beschäftigungsort des (anderen) Ehegatten steuerlich als Werbungskosten anzuerkennen sind. Der BFH, der ua beurteilte, inwieweit hier Familienheimfahrten vorliegen, stellte grundsätzlich klar, für welche Fahrten eine Geltendmachung der Aufwendungen iR der Werbungskosten nur möglich ist. Saghy betrachtet dazu auch die Rechtslage in Österreich.

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