§ 64 BewG
Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung ua mit Fragen betreffend der Abzug von Schuldposten beim Einheitswert des Betriebsvermögens zu befassen und stellte dabei klar, wann ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen einer Schuld und einem aktiven Wirtschaftsgut besteht.