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Eine Hausdurchsuchung ist keine Festnahme - Dürfen Betroffene ungestört telefonieren und die Hausdurchsuchung filmen?

SteuernAo. Univ.-Prof. Dr. Stefan Seiler, Universität SalzburgSWK 2010, S 386 Heft 8 v. 10.3.2010

Zusammenfassung: Seiler befasst sich in seinem Beitrag mit den Rechten, die dem Betroffenen im Falle einer Hausdurchsuchung zustehen. Besteht für den Betroffenen die Pflicht, bei der Hausdurchsuchung persönlich vor Ort zu sein? Ist es zulässig, Telefonate, die der Betroffenen während der Hausdurchsuchung führt, von Seiten der durchsuchenden Organe abzuhören bzw. zu beaufsichtigen? Ist es dem Betroffenen gestattet, den Ablauf der Hausdurchsuchung bspw. auf Film, Tonband oder durch schriftliche Aufzeichnungen festzuhalten? Der Verfasser zieht zur Klärung dieser Fragen ua die Aussagen des sog. Hausdurchsuchungserlasses des BMF heran, die er zum Teil kritisch hinterfragt.

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