Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über einen im Februar ergangenen Erlass des BMF betreffend der 20-prozentige NoVA-Erhöhungsbetrag im Falle des Eigenimports von Kraftfahrzeugen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet und aus Drittstaaten ebenso wie betreffend die Rückerstattung dieses Erhöhungsbetrags.
Rechtsgrundlagen: § 1 Z 3 NoVAG; § 6 Abs 6 NoVAG; § 201 BAO; § 299 Abs 1 BAO; § 302 Abs 1 BAO