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Kein NoVA-Erhöhungsbetrag bei Eigenimport von Neufahrzeugen aus übrigem Gemeinschaftsgebiet

TagesfragenSWK 2010, T 30 Heft 8 v. 10.3.2010

Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über einen im Februar ergangenen Erlass des BMF betreffend der 20-prozentige NoVA-Erhöhungsbetrag im Falle des Eigenimports von Kraftfahrzeugen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet und aus Drittstaaten ebenso wie betreffend die Rückerstattung dieses Erhöhungsbetrags.

Rechtsgrundlagen: § 1 Z 3 NoVAG; § 6 Abs 6 NoVAG; § 201 BAO; § 299 Abs 1 BAO; § 302 Abs 1 BAO

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