§ 9 BAO; § 80 BAO
Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit Fragen betreffend die Haftung des Geschäftsführers (als Vertreter der Gesellschaft) für die Abgabenschuldigkeiten der Gesellschaft zu befassen. Das Höchstgericht äußerte sich ua im Hinblick auf die Haftungsvoraussetzungen.