§ 184 BAO
Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit Fragen zu befassen betreffend die Berechtigung der Abgabenbehörde zur Schätzung der Grundlagen für die Abgabenerhebung. Im Anlassfall war anhand der Aufzeichnungen erkennbar, dass Aufwendungen, die nicht getätigt wurden, verbucht und Einnahmen, die getätigt wurden, nicht verbucht wurden.