Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit Fragen betreffend die für Unternehmensgruppen erforderliche Mindestbestandsdauer zu befassen iZm der Verschmelzung des einzigen Mitglieds der Unternehmensgruppe mit dem Gruppenträger.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 10 KStG