§ Art 7 UStG
Der VwGH stellte in gegenständlicher Entscheidung klar, wer bei einer Lieferung den Nachweis zu erbringen hat, dass die Voraussetzungen der Steuerfreiheit gem Art 7 UStG tatsächlich erfüllt sind. Das Höchstgericht äußerte auch dahingehend, ob es im Abgabenverfahren ausreicht, wenn die Nachweiserbringung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.