§ 11 Abs 8 Z 2 UStG; § 12 Abs 1 Z 1 UStG
Der VwGH stellte in gegenständlicher Entscheidung klar, ob eine Gutschrift einer Rechnung gleichgehalten werden kann, wenn davon auszugehen ist, das es zwischen dem Aussteller und dem Empfänger an einem Einverständnis mangelt. Kann in diesem Fall ein Anspruch auf Vorsteuerabzug geltend gemacht werden?