§ 236 BAO
Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit Fragen betreffend die Nachsichtsgewährung bei fälligen Abgabenschulden zu befassen und äußerte sich dabei ua zu den Termini sachliche und persönliche Unbilligkeit. Das Höchstgericht stellte in diesem Zusammenhang auch fest, wann erst die Behörde über die Nachsichtsgewährung zu entscheiden hat.