§ 2 Abs 1 lit b FLAG
Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit Fragen betreffend der Anspruch auf Familienbeihilfe für ein volljähriges Kind zu befassen. Das Höchstgericht äußerte ua dahingehend, wie der Terminus "Berufsausbildung" auszulegen ist und wann eine solche vorliegt.