§ 289 Abs 1 BAO
Der VwGH stellte in gegenständlicher Entscheidung ua klar, ob auch im Abgabenverfahren das Überraschungsverbot gilt und wann die Abgabenbehörde zweiter Instanz im Berufungsverfahren gegen das Überraschungsverbot verstößt.
VwGH 8.7.2009, 2007/15/0036