§ 303 Abs 4 BAO
Der VwGH stellte in dieser Entscheidung klar, wann die Abgabenbehörde über die Durchführung der Wiederaufnahme zu entscheiden hat.
VwGH 24.6.2009, 2007/15/0045
§ 303 Abs 4 BAO
Der VwGH stellte in dieser Entscheidung klar, wann die Abgabenbehörde über die Durchführung der Wiederaufnahme zu entscheiden hat.
VwGH 24.6.2009, 2007/15/0045