Zusammenfassung: Baldauf betrachtet in seinem Beitrag kritisch die uneinheitliche Entscheidungspraxis des UFS hinsichtlich des angemessenen Betrags der sog. Haushaltsersparnis für Verpflegung, die Steuerpflichtige bei zur außergewöhnlichen Belastung führenden Aufwendungen im Falle eines Krankenhaus- respektive Altersheimaufenthalts (wegen Pflege-/ Betreuungsbedürftigkeit) zum Abzug zu bringen haben.