Zusammenfassung: Aus Anlass des novellierten Finanzstrafgesetzes 2010 und den darin vorgesehenen neuen Finanzstraftatbeständen und verschärften Sanktionsbestimmungen diskutiert Streicher in seinem Beitrag, wie das Steuermanagement in der Praxis in Hinkunft gestaltet werden sollte, um Risiken hintanzuhalten. Der Verfasser zeigt auf, welche Maßnahmen zur Strafvermeidung gesetzt werden können, wobei er sowohl auf vorbeugende Maßnahmen hinweist als auch auf jene Maßnahmen eingeht, die dann hilfreich sein können, um nach vollendeter Tat eine Strafbefreiung zu erwirken.