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Finanzordnungswidrigkeit: Geldstrafe

RechtsprechungBearb. v. Prof. Gerhard Gaedke, StBSWK 2010, R 77 Heft 34 und 35 v. 5.12.2010

§ 49 FinStrG

In gegenständlicher Entscheidung stellte der VwGH ua fest, wonach Geldstrafen für Finanzordnungswidrigkeiten auszumessen bzw. wovon diese abhängig sind. Geldstrafen welchen Ausmaßes sind als nicht exzessiv anzusehen?

VwGH 10.5.2010, 2009/16/0191

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