§ 183 Abs 1 Stmk LAO
In der vorliegenden Entscheidung hatte sich der VwGH ua mit Fragen hinsichtlich der Bewilligung einer Abgabennachsicht zu befassen und stellte in diesem Zusammenhang klar, wann eine Unbilligkeit vorliegt.
VwGH 10.5.2010, 2006/17/0289