Zusammenfassung: Ausgehend von einer Entscheidung des UFS aus dem Juli 2010, in der sich der Senat mit der Frage zu befassen hatte, ob im Falle der irrtümlich nicht erfolgten Versendung eines Fristverlängerungsantrages in FinanzOnline durch eine Kanzleiangestellte eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Frage kommt, diskutiert Weninger in seinem Beitrag Fragen betreffend die FinanzOnline-Kennungen und der Umgang damit.