Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung hatte sich der UFS mit der Frage des Entstehens der Steuerschuld iVm dem Abschluss eines Kaufvertrages betreffend ein Grundstück zu befassen. Was ist ausschlaggebend für die Grunderwerbsteuerpflicht?
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 GrEStG; § 8 Abs 1 und 2 GrEStG