§ 236 BAO
Der VwGH stellte in gegenständlicher Entscheidung ua fest, wann iZm der Abgabeneinhebung eine persönliche Unbilligkeit gegeben ist und, wann eine solche nicht vorliegt.
VwGH 29.4.2010, 2006/15/0278
§ 236 BAO
Der VwGH stellte in gegenständlicher Entscheidung ua fest, wann iZm der Abgabeneinhebung eine persönliche Unbilligkeit gegeben ist und, wann eine solche nicht vorliegt.
VwGH 29.4.2010, 2006/15/0278