Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung stellte der UFS fest, wie bei einer Betriebsaufgabe offene Fünftel betreffend die Abfertigungsrückstellung steuerlich zu behandeln sind.
Rechtsgrundlagen: § 124b Z 68 lit c EStG
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Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung stellte der UFS fest, wie bei einer Betriebsaufgabe offene Fünftel betreffend die Abfertigungsrückstellung steuerlich zu behandeln sind.
Rechtsgrundlagen: § 124b Z 68 lit c EStG
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