Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung ging es um die Frage, ob im Falle der Selbstversicherung der Ehegattin die geleisteten Beiträge als Werbungskosten abzugsfähig sind. Der UFS stellte in diesem Zusammenhang ua fest, inwieweit Beiträge, die freiwillig geleistet werden, anerkannt respektive zum Abzug gebracht werden können.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 4 EStG; § 18 Abs 1 Z 2 EStG; § 16 ASVG; § 51d ASVG; § 123 ASVG