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Substituierbarkeit beschlagnahmter Unterlagen durch Kopien - Vorgaben des gerichtlichen Finanzstrafverfahrens dienen als Richtschnur

SteuernAo. Univ.-Prof. Dr. Stefan Seiler, Universität SalzburgSWK 2010, S 884 Heft 29 v. 10.10.2010

Zusammenfassung: Seiler widmet sich in seinem Beitrag Fragen iZm der iR von verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren stattfindenden Beschlagnahme von Geschäfts- bzw. Buchhaltungsunterlagen und klärt, inwieweit für die Behörde die Verpflichtung zur Anfertigung von Kopien der beschlagnahmten Unterlagen und zur anschließenden Ausfolgung der Originalunterlagen besteht. Der Verfasser diskutiert in diesem Zusammenhang, ob die für das gerichtliche Finanzstrafverfahren geltenden Bestimmungen der StPO gleichermaßen auch für das verwaltungsbehördliche Verfahren Geltung haben.

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